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03 · Brandgase

Was nach dem Brand bleibt — und warum es nicht weggeräumt werden darf.

Ein Batteriebrand ist nicht nur wegen Flammen und Temperatur kritisch. Er ist auch wegen der entstehenden Gase, Rauch­bestandteile, Elektrolyt­rückstände und korrosiven Niederschläge gefährlich — für Personen, für Elektronik, für die Bausubstanz und für die spätere Beweis­sicherung. Vermeintlich wertlose, stark verbrannte Teile sind oft die wichtigsten Indizien.

Lesezeit: ca. 7 Min.Zielgruppe: Versicherer · Sanierer · Brandschutz

Welche Stoffe entstehen — und warum sie problematisch sind

Bei der thermischen Zersetzung des Elektrolyten und der Zellbestandteile entsteht ein komplexes Gemisch, das je nach Zellchemie, SoC, Temperaturverlauf, Sauerstoff­angebot und umgebenden Materialien unterschiedlich zusammengesetzt ist. Typische Bestandteile:

Personenschutz

Rauchgas ist die unmittelbare Gefahr — nicht die Flamme

Bei Akkubränden in Innenräumen geht die häufigste akute Personen­gefährdung nicht von der Flamme, sondern vom Rauchgas aus. CO erreicht in geschlossenen Räumen sehr schnell tödliche Konzentrationen. HF und saure Aerosole reizen Atemwege und Schleimhäute. Personen müssen sich frühzeitig zurückziehen — Selbstrettung vor Sachschutz.

Warum nicht nur der Akku brennt

Akkubetriebene Geräte bestehen aus deutlich mehr als Zellen. Kunststoffe, Vergussmassen, Leiterplatten, Kabel­isolierungen, Schaumstoffe, Gehäuse­materialien, Lack, Klebstoffe — all das beteiligt sich am Brand und beeinflusst die Brand­entwicklung. Die Brandbilanz wird daher nicht allein durch den Akku bestimmt. Entscheidend ist das Zusammen­wirken aus:

Sekundärschäden an Elektronik und Bausubstanz

Saure Niederschläge aus Akku­bränden sind besonders aggressiv gegenüber Elektronik. Leiterplatten, Steckkontakte, Schalt­anlagen, Sensorik und auch Stahl­bewehrungen können in Stunden oder Tagen erhebliche Korrosions­schäden zeigen — auch in Räumen, die nur indirekt vom Brand betroffen waren.

Für Sanierer und Versicherer bedeutet das: Eine Brand­ortsanierung nach Akku­brand muss Korrosions­potenzial und Rückstands­chemie berücksichtigen. Eine reine Reinigung wie nach „normalen" Bränden ist regelmäßig nicht ausreichend. Insbesondere im Umfeld von Hochvolt­batterien in Tiefgaragen, Werkstätten und gewerblichen Speichern sind systematische Wisch­proben, Ionen­chromatographie und gegebenenfalls Tausch betroffener Komponenten erforderlich.

Sanierungs­hinweis

Drei Punkte, die regelmäßig unterschätzt werden

Erstens: Die Sanierung muss die Reichweite der Aerosol­ablagerung berücksichtigen — nicht nur den unmittelbaren Brandbereich. Zweitens: Elektronik in benachbarten Räumen ist auf Korrosions­spuren zu prüfen, auch wenn sie scheinbar funktioniert. Drittens: Lösch­wasser kann erhebliche Schadstoff­fracht enthalten und ist getrennt zu erfassen.

Warum kleine Fragmente entscheidend sind

Aus sachverständiger Sicht ist eine der wichtigsten Botschaften nach einem Akku­brand: Vermeintlich wertlose Teile dürfen nicht vorschnell entsorgt werden. Aufräum­firmen, Geschädigte, Werkstätten oder Entsorger entsorgen häufig genau die Bauteile, die später für die technische Kausalität entscheidend gewesen wären.

Konkret: Ein Stück Ladeleitung, ein deformierter Zellhalter, ein verbrannter Steckverbinder, ein Relaisrest, ein Sicherungs­einsatz, eine Leiterplatte, ein verschmolzener Stecker oder ein Rest des Ladegeräts kann den Unterschied zwischen ungeklärter Ursache und gerichtsfestem Regress­nachweis ausmachen.

Was unbedingt zu sichern ist

Mindest-Asservate nach Akkubrand

  • Akku oder Akku­reste — vollständig, mit Zellverbund
  • Ladegerät oder Netzteil, soweit auffindbar
  • Ladekabel und Steckverbinder beidseitig
  • Mehrfachsteckdose, Verlängerung, Steckdose der Wand
  • Wallbox oder Ladesäule mit angeschlossener Leitung
  • Sicherungen, Leitungs­schutz­schalter, FI/RCD aus betroffenem Stromkreis
  • Leiterplatten­reste aus Akku, Gerät und Ladegerät
  • BMS-Reste und Zellverbinder­spuren
  • Originalverpackung, Bedienungs­anleitung, Kaufbelege
  • Fotos vor Aufräumung — Brandursprung, Lage des Akkus, Ladeleitung
Ein Brandschadenbild, das vor der Beweis­sicherung „aufgeräumt" wurde, lässt sich nicht rekonstruieren. Kein Gutachter der Welt rettet einen Schadenort, dessen Spuren im Container liegen.

Brandschaden mit Akku-Beteiligung? Vor der Aufräumung melden.

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